Für Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Beerdigung ist nach landeskirchlichem Recht die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung. Für Fragen rund um die Kirchenbenutzung und Kasualien, setzten sie sich bitte mit dem Pfarramt in Verbindung.
Für Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Beerdigung ist nach landeskirchlichem Recht die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung. Für Fragen rund um die Kirchenbenutzung und Kasualien, setzten sie sich bitte mit dem Pfarramt in Verbindung.